Nierenzellkarzinom

Das Nierenzellkarzinom ist der dritthäufigste urologische Tumor. Männer erkranken doppelt so häufig wie Frauen. Meistens wird der Tumor im Alter zwischen 40 und 60 Jahren entdeckt und nur noch wenige Patienten weisen die klassischen Symptome auf wie Blut im Urin, Flankenschmerzen, eine tastbare Geschwulst im Oberbauch, oder Veränderungen der Blutwerte, die dann zur Diagnose eines Nierentumors führen. Die meisten Nierentumoren werden heute zufällig bei Ultraschalluntersuchungen oder in der Computertomographie entdeckt, die oft aus ganz anderen Gründen durchgeführt werden.

Welche Untersuchungen sind notwendig?
Besteht der Verdacht, daß ein Tumor an der Niere vorliegt, werden neben der körperlichen Untersuchung, Urin- und Blutuntersuchungen weitere Untersuchungen notwendig.

Durch Ultraschall und durch eine Computertomographie läßt sich schon mit sehr hoher Sicherheit ein Tumor bestätigen oder ausschließen. Gleichzeitig kann durch diese Untersuchungen festgestellt werden, ob es zu einer Streuung in andere Organe gekommen ist und ob die zweite Niere eine normale Funktion besitzt.

Bei weiterhin unklaren Befunden sind evtl. weitere Untersuchungen, z.B. die Kernspintomographie, notwendig.

Behandlung
Wurde ein Nierenzellkarzinom festgestellt, ist eine operative Behandlung notwendig. Auch wenn durch aufwendige Untersuchungen ein unklarer Befund an der Niere nicht sicher beurteilt werden kann, muß die Niere operativ freigelegt und evtl. durch eine Gewebeprobe eine eindeutige Diagnose gestellt werden. Dieses Vorgehen ist notwendig, um keinen bösartigen Tumor zu übersehen, der ansonsten zu diesem Zeitpunkt sehr gut zu behandeln gewesen wäre und durch Zeitverlust dann in ein ungünstigeres Stadium übertritt.

Erhalt der Niere bei Entfernung eines Nierentumors
(Nierentumorenukleation, Nierenteilresektion)

Der Erhalt einer Niere bei gleichzeitiger Entfernung eines Nierentumors (Nierentumorenukleation, Nierenteilresektion) kann im Rahmen einer sogenannten "elektiven Indikationsstellung" oder "imperativen Indikationsstellung" erfolgen.

Unter einer elektiven Indikation versteht man die Entfernung eines Nierentumors unter Erhalt der Niere bei einer gesunden Niere auf der Gegenseite. "Elektiv" bedeutet also, daß die tumortragende Niere erhalten wird, obwohl sie theoretisch auch entfernt werden könnte, ohne daß der Patient dialysepflichtig wird.

Unter einer imperativen Indikation versteht man die Entfernung eines Nierentumors unter Erhalt der Niere bei einer kranken oder fehlenden Niere auf der Gegenseite. "Imperativ" bedeutet also, daß die tumortragende Niere nach Möglichkeit erhalten werden soll, weil der Patient sonst dialysepflichtig werden würde.

Nierenteilresektionen werden in unterschiedlicher Technik, je nach Befund durchgeführt. Kleine Tumore können ohne Unterbrechung der Blutzufuhr (Ischämie) entfernt werden. Bei größeren und/oder mehreren Tumoren wird unter Einsatz spezieller Nierenfunktions- erhaltender Techniken (Metabolik, Kühlung, lokale Perfusion) der Tumor aus der kurzfristig ischämischen Niere entfernt. Das Ergebnis wird durch Schnellschnittuntersuchungen kontrolliert, durch die der Pathologe während der Operation überprüft ob der gesamte Tumor entfernt ist.

Entfernung einer tumortragenden Niere

Tumornephrektomie / laparoskopische Tumornephrektomie
Ist der Erhalt einer tumortragenden Niere aus pathologischen (Gefahr des Tumorrezidivs) und/oder funktionellen (Niere durch den Tumor komplett aufgebraucht) Gründen nicht sinnvoll, sollte die Niere komplett entfernt werden (Tumornephrektomie). Hierzu werden minimal-invasive (laparoskopische) oder offen chirurgische Techniken eingesetzt.

Laparoskopisch ("Schlüsselloch-Chirurgie") kann operiert werden, solange ein Nierentumor noch organbegrenzt ist und in Abhängigkeit seiner Lokalisation eine bestimmte Größe nicht überschreitet (Vermeidung der intraoperativen Tumorruptur). Die Voraussetzungen für das laparoskopische Vorgehen können außerdem durch begleitende Umstände, wie z.B. statt gehabte Voroperationen und andere Grunderkrankungen beeinflußt werden. Vorteile der minimal-invasiven Laparoskopie sind insbesondere der kurze Krankenhausaufenthalt, die schnelle postoperative Erholung bis zur völligen Belastbarkeit und das günstige kosmetische Ergebnis.

Das offen chirurgische Vorgehen kann notwendig werden entweder wenn z.B. Begleiterkrankungen den Einsatz der Laparoskopie verbieten oder wenn es sich um besonders große, vor allem auch möglicherweise organüberschreitende Tumore handelt. Die Planung für die Operation solcher Tumore erfolgt durch das interdisziplinäre Operationsteam zunächst am Computerbilschirm in der Radiologie, auf dem der Tumor und das Operationsfeld dargestellt wird. Anschließend werden die beteiligten Ärzte von der Anästhesie über den erwarteten Operationsablauf unterrichtet, so daß eine entsprechende Narkoseform gewählt werden kann. Der Schnitt, den der Operateur wählt, kann am Bauch oder in der Flanke liegen. Da eine gesunde zweite Niere vorhanden ist, sind hinsichtlich der Nierenfunktion keine Einschränkungen zu erwarten, da die verbliebene Niere die komplette Nierenfunktion übernimmt.

In bestimmten Fällen kann auf die gleichzeitige Entfernung der Nebenniere verzichtet werden.

Medikamentöse Therapie Behandlung des metastasierten Nierenkarzinoms
Bei etwa 10% der Patienten liegen zum Zeitpunkt der Diagnose bereits Lymphknoten- und/oder Organmetastasen vor. In diesen Fällen kann eine Operation oftmals keine Heilung mehr herbeiführen. Dennoch wird bei Patienten mit gutem Allgemeinzustand die erkrankte Niere häufig entfernt, um danach weitere Behandlungsmaßnahmen anschließen zu können. Außerdem lassen sich durch die Nierenentfernung tumorbedingte Beschwerden und Komplikationen, wie Blutungen und Schmerzen, lindern oder von vornherein verhindern.

Eine Operation kann auch dann sinnvoll sein, wenn nur ein weiteres Organsystem von Metastasen betroffen ist, zum Beispiel die Lunge. Die behandelnden Ärzte werden dann versuchen, nach Entfernung der erkrankten Niere in einer zweiten Operation die Tochtergeschwülste zu entfernen. Auf diesem Weg ist auch bei einem metastasierten Nierentumor prinzipiell eine Heilung möglich.

Zielgerichtete Therapien
Die Einführung der so genannten zielgerichteten Therapien, die in verschiedene Signalwege des Tumorstoffwechsels eingreifen und deshalb gezielt gegen bösartiges Gewebe wirken, gilt für die Behandlung von lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem Nierenkrebs als bedeutender Fortschritt.

Zur Behandlung von lokal fortgeschrittenem bzw. metastasiertem Nierenkrebs zugelassen sind derzeit die Tyrosinkinasehemmer Sunitinib und Sorafenib sowie der mTOR-Inhibitor Temsirolimus. Sunitinib, das in Tablettenform eingenommen wird, greift über die Hemmung so genannter Tyrosinkinasen gezielt in verschiedene Signalwege des Tumorwachstums ein. Der Wirkstoff behindert einerseits die Versorgung von Tumorgewebe mit Sauerstoff und Nährstoffen, indem er das Wachstum von tumorversorgenden Blutgefäßen blockiert. Andererseits hemmt er auf direktem Wege das Wachstum von Tumorzellen.

Immuntherapie
Mit Hilfe der Immuntherapie soll die Bekämpfung der Krebszellen durch das körpereigene Immunsystem unterstützt werden. Zum Einsatz kommen Interferon alpha und Interleukin-2, zwei Botenstoffe des Immunsystems. Sie aktivieren die Abwehrzellen des Immunsystems, hemmen dadurch das Wachstum bösartiger Zellen.

Nachsorge
Die Operation eines Nierentumors ist als mittelschwere Operation einzuschätzen, so daß in der Regel mehrere Tage stationärer Aufenthalt notwendig sind. Nach der Entlassung erfolgt in kurzem Abstand eine Nachschau zur Überprüfung des Heilungsverlaufes. Generell folgt dann eine sogenannte Tumornachsorge für jeden Patienten, die nach einem festen Programm durch Ihren behandelnden Arzt durchgeführt wird. Durch regelmäßige Untersuchungen (körperliche Untersuchung, Ultraschall- und Röntgenuntersuchungen) soll eine mögliches Wiederauftreten der Erkrankung rechtzeitig entdeckt werden. Ein Wiederauftreten der Erkrankung ist auch nach erfolgreicher Entfernung des Nierentumors nach Jahren möglich.

Wir empfehlen Ihnen deshalb dringend, die mit Ihrem behandelnden Arzt festgelegten Nachsorgetermine einzuhalten.

FAQ

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